AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der b+o gmbh

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung für alle Geschäfte, die der Käufer mit b+o gmbh abschliesst.

2. Mit seiner Bestellung anerkennt der Käufer die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese sind in der Folge Grundlage für die vertraglichen Beziehungen und integrierender Bestandteil des Vertrages. Sie können nur durch schriftliche Vereinbarung modifiziert werden.

II. Angebote und Bestellungsbestätigungen

1. Angebote der b+o gmbh sind freibleibend oder haben eine schriftliche Gültigkeitsfrist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bestellungen des Käufers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des Vertrages von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen und bei Nichtbeibringung der Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.

III. Preise

1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt, verstehen sich unsere Preise ab Werk, einschliesslich Verpackung zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer.

IV Lieferungen/Liefertermine/Zahlung

1. Jede Lieferung ist als in sich abgeschlossenes Geschäft anzusehen und unterliegt als solches den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Teillieferungen sind zulässig.

2. Die Liefertermine werden in der Bestellungsbestätigung festgehalten. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Können die Liefertermine von uns nicht eingehalten werden, z.B.

durch Streik, Brand, Betriebsstörungen oder Lieferverzug unserer Lieferanten, begründet dies keinen Vertragsbruch und verschafft grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

3. Die Zahlung hat gemäss den in der Bestellungsbestätigung aufgeführten Konditionen zu erfolgen. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, so werden sämtliche offenen Forderungen zur sofortigen Bezahlung fällig.

4. Die Verrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Zurückbehaltung des Kaufpreises bzw. Teilen davon sind nicht zulässig.

5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

V. Gewährleistung/Garantie

1. Wir leisten Gewähr für die Lieferung einwandfreier Ware gemäss jeweiligem Vertrag. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.

2. Wir werden allfällige Mängel unentgeltlich beseitigen (Nachbesserung) oder nach unserer Wahl einwandfreie Ersatzware der gleichen Gattung liefern (Ersatzlieferung). Jede weitere Gewährleistungspflicht und Haftung sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für allfällige Folgeschäden.

3. Von Garantieleistungen ausgeschlossen sind Schäden an Materialien oder Produkten, die durch natürlichen Verschleiss entstehen (Gleiter, Rollen, Bezugsmaterialien, etc.) oder durch unsachgemässe Nutzung hervorgerufen sind.

4. Bei Produkten aus Massivholz ist die natürliche Charakteristik des Materials zu respektieren. Holz ist ein Naturprodukt und reagiert auf Änderungen der Luftfeuchtigkeit. Ebenso sind leichte natürliche Abweichungen in der Farbe und der Textur des Holzes zulässig und kein Grund für Beanstandungen.

5. Für Holzfarbtöne ist die Farbtonkarte massgebend. Kleine Farbabweichungen, die durch Verschiedenartigkeit der Hölzer und Furniere in Farbe und Struktur bedingt sind, müssen wir uns vorbehalten. Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Massen und Farbtönen ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

VI. Beistellmaterialien

1. Alle eingesandten Materialien des Käufers wie Leder, Kunstleder und Textilien verarbeiten wir ohne Gewähr.

VII. Mängelrügen/Beanstandungen

1. Mängelrügen hat der Käufer innert zwei Arbeitstagen nach Ablieferung der Ware (oder bei verdeckten Mängeln innert fünf Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels und innerhalb der Gewährleistungsfrist) schriftlich an uns zu erheben. Mängelrügen müssen dokumentiert sein, um eine Ferndiagnose zu ermöglichen. Bei Transportschaden ist das jeweilige Verpackungsmaterial vorzuweisen und zwingend auf dem Lieferschein des Spediteurs zu vermerken. Andernfalls verwirkt die Gewährleistungsansprüche.

1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Recht vor, den Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

2. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum.

VIII. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

1. Diese Geschäftsbedingungen sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer untersteht dem schweizerischen Recht.

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, im September 2013 /Version 2b